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Aussergerichtliches Schlichtungsverfahren

Die EU-Schlichtungsplattform ist eine wunderbare Idee einiger weltfremder Bürokraten in Brüssel.
Leider ist sie weder für Verbraucher, noch kleinere Unternehmen sinnvoll.

Nehmen wir an, Sie erhalten einen fehlerhaften, falschen oder gar keinen Artikel.
Sie haben nun folgende Optionen:

Sie benachrichtigen uns und bestehen auf Vertragserfüllung oder Rücknahme und Erstattung ihrer Kosten.
Sie erstatten direkt Anzeige bei der Polizei, falls wir nicht darauf reagieren
Sie geben einem Anwalt das Mandat und dieser regelt alles Weitere

In allen Fällen sind wir im Verzug und müssen reagieren, damit weitere rechtliche Folgen, die im BGB und HGB festgelegt und von uns in unseren AGB akzeptiert sind, ausbleiben.

Was passiert, wenn wir an einer Online-Schlichtung teilnehmen würden und Sie eine entsprechende Eingabe in Brüssel machen würden?
Sie können ihre Angaben machen und dann passiert lange, lange Zeit nichts.
Wenn wir Glück haben, versäumen Sie ihre Widerrufsfrist und/oder die Frist, bei der Sie die Ware spätestens zurücksenden müssen. Dann hätten wir Ihr Geld und die Ware.
Und irgendwann - nach Monaten - wird uns die Schlichtungsstelle eine E-Mail senden. Die wir gekonnt ignorieren. Rechtlich geschieht absolut nichts: Denn Sie haben ja keine Anzeige erstattet.
Da die Schlichtungsstelle keine Rechtsgewalt hat, dürften wir deren Nachrichten auch weiterhin ignorieren.
Bis Sie dann einen Anwalt eingeschaltet haben und dieser tätig wird, ist der Vorfall wahrscheinlich sogar schon verjährt.
Und wenn wir wirklich solche Betrüger wären, dann würden wir auch ihren Anwalt bis zum Sankt Nimmerleinstag hinhalten und Ihre Anwaltskosten so hochtreiben, bis Sie aufgeben.

Und deshalb nehmen wir an diesem Kaspertheater erst gar nicht teil.

Sie haben jederzeit das Recht uns anzuzeigen und zu verklagen vor einem deutschen Gericht. Ganz gleich, dass wir in Litauen sind: Die EU-Harmonisierung sorgt dafür, dass Sie ihr Recht auch bei ausländischen Unternehmen innerhalb der EU erhalten. Sie können uns auch in Litauen pfänden lassen. Sofern ein deutsches Gericht uns für schuldig befindet.
Das gilt natürlich auch im umgekehrten Falle: Falls Sie uns betrügen, sind Sie im EU-Ausland nicht sicher vor unseren Forderungen.